Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 werden in dieser Sektoranalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.
Nach deutschem Recht wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes konzentriert sich diese Risikoanalyse auf juristische Personen des privaten Rechts.
Das BMF kommt mit der sektorspezifischen Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis: Es ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar.