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Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer

Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Konsultation zu den neuen Leitlinien für die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) eingeleitet. Die Leitlinien enthalten Bestimmungen über die umfassendere AML/CFT-Governance, auch auf Gruppenebene. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien für alle Akteure des Finanzsektors gelten, die in den Anwendungsbereich der AML-Richtlinie fallen. Diese Konsultation läuft bis zum 2. November 2021.

 

Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer

Der Entwurf der Leitlinien befasst sich zum ersten Mal auf EU-Ebene umfassend mit dem gesamten AML/CFT-Governance-System. Sie stellen klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Compliance-Beauftragten und des Leitungsorgans sowie an deren Zusammenwirken, auch auf Gruppenebene. Die Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen über ein ausreichendes Dienstalter verfügen. Das bedeutet, dass sie befugt sind, dem Leitungsorgan in seiner Aufsichts- und Managementfunktion auf eigene Initiative alle notwendigen oder geeigneten Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einhaltung und Wirksamkeit der internen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten.

 

Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer

 

Rechte und Aufgaben des Geldwäsche Officer

Tz 24. Der AML/CFT-Beauftragte gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2015/849 sollte auf einer Ebene ernannt werden, die die Befugnis beinhaltet, auf eigene Initiative alle erforderlichen oder geeigneten Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einhaltung und Wirksamkeit der internen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Funktion sicherzustellen.

Tz 25. Ernennt das Leitungsorgan einen AML/CFT-Beauftragten gemäß Absatz 16, sollte das Leitungsorgan unter Berücksichtigung des Umfangs und der Komplexität der Geschäfte und seines ML/TF-Risikos entscheiden,

  • ob die Funktion des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Vollzeit ausgeübt werden muss oder
  • ob diese Aufgabe von einem Angestellten oder einer Führungskraft zusätzlich zu seinen/ihren bestehenden Funktionen innerhalb des Finanzdienstleisters wahrgenommen werden kann.

Eine solche Entscheidung sollte sich auf den auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beruhen, wobei unter anderem die nachstehenden Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Tz 26. Sollen die Aufgaben des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einem Angestellten übertragen werden, der bereits andere Aufgaben oder Funktionen innerhalb des Finanzdienstleisters hat, sollte das Leitungsorgan mögliche Interessenkonflikte in Betracht ziehen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen um diese zu vermeiden. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass diese Person ausreichend Zeit für die Aufgaben des AML/CFT-Beauftragten aufwenden kann.

Tz 27. Der Beauftragte für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollte normalerweise im Land der
Niederlassung des Finanzdienstleisters arbeiten.

Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer:
Tz 28. In einigen Fällen, in denen es dem ML/TF-Risiko des Finanzdienstleisters angemessen und nach nationalem Recht zulässig ist, kann der AML/CFT-Beauftragte
in einem anderen Land angesiedelt sein. In diesen Fällen sollte die Geschäftsführung den Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Governance-Regelungen des Finanzdienstleisters ernennen.

Das Finanzunternehmen sollte über die erforderlichen Systeme und Kontrollen verfügen um sicherzustellen, dass der AML/CFT-Beauftragte die erforderlichen Kenntnisse der lokalen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat und seine Aufgaben in gleicher Weise wirksam und unabhängig ausüben kann.

Das Finanzunternehmen sollte sicherstellen, dass der Beauftragte für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Zugang zu allen internen Dokumenten und Systemen hat, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Tz 29. Der AML/CFT-Beauftragte sollte die Möglichkeit haben, seine Aufgaben an andere Angestellte zu übertragen, die unter seiner Leitung und Aufsicht handeln. Bedingung für diese Übertragung ist, dass die letztendliche Verantwortung für die wirksame Erfüllung dieser Aufgaben beim dem AML/CFT-Beauftragten verbleibt.

Tz 30. Um die Unabhängigkeit des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten, sehen die neuen EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer die folgenden Anforderungen vor:

a) Ungeachtet der Gesamtverantwortung der Mitglieder des Leitungsorgans für den Finanzdienstleister sollte der AML/CFT-Beauftragte nicht einer Person unterstellt sein, die für die Leitung einer der Tätigkeiten verantwortlich ist, die der AML/CFT-Compliance-Beauftragte überwacht.

b) Das Finanzunternehmen hat Verfahren eingeführt, die sicherstellen, dass der AML/CFT Compliance Officer jederzeit uneingeschränkten und direkten Zugang zu allen Informationen hat, die für die Ausübung seiner Funktion erforderlich sind. Die Entscheidung darüber, zu welchen Informationen er/sie in dieser Hinsicht Zugang haben muss, sollte allein der AML/CFT Compliance Officer treffen.

c) Der AML/CFT-Beauftragte sollte über eine unabhängige Berichtslinie zum Leitungsorgan verfügen Leitungsorgan, sofern in der Struktur des Finanzdienstleisters ein Leitungsorgan vorhanden ist.

 

Anforderungen an das zuständige Leitungsorgan werden weiter geschärft – Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer

Unbeschadet der allgemeinen und kollektiven Verantwortung des Leitungsorgans werden in dem Leitlinienentwurf auch die Aufgaben und die Rolle des Vorstandsmitglieds oder des leitenden Angestellten, wenn kein Vorstand vorhanden ist, die für die AML/CFT insgesamt zuständig sind, sowie die Rolle der AML/CFT-Beauftragten der Gruppe festgelegt.

Da die Informationen, die das Leitungsorgan erreichen, ausreichend umfassend sein müssen, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen, wird mit den neuen EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer festgelegt, welche Informationen zumindest in den Tätigkeitsbericht des AML/CFT-Beauftragten an das Leitungsorgan aufgenommen werden sollten.

 

Muttergesellschaft hat Geldwäsche Beauftragten auf Gruppenebene zu bestellen

Gehört ein Finanzdienstleistungsunternehmen zu einer Gruppe, so sehen die neuen EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer vor, dass in der Muttergesellschaft ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, um die Einführung und Umsetzung wirksamer gruppenweiter Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass etwaige Mängel die die gesamte Gruppe oder einen großen Teil der Gruppe betreffen, wirksam behoben werden.

Die Bestimmungen der neuen EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer stehen auch im Einklang mit bestehenden ESA-Leitlinien, insbesondere mit den überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), den überarbeiteten gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans, dem Entwurf von Leitlinien für die Zulassung von Kreditinstituten und dem Entwurf von Leitlinien für gemeinsame Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests.

Neue EBA Anforderungen an den Geldwäsche Officer