Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten und fördern, wobei es die spezifischen Anforderungen und Merkmale des Instituts zu berücksichtigen gilt, und sollte für die Umsetzung solcher Standards Sorge tragen (durch einen Verhaltenskodex oder ein vergleichbares Instrument). Überdies sollte...
Eine solide und konsistente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen Risikomanagements eines Instituts sein und es dem Institut ermöglichen, solide und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Institute sollten eine integrierte und institutsweite Risikokultur auf der Grundlage eines umfassenden Verständnisses und einer ganzheitlichen...
Das Leitungsorgan sollte die Auslagerungsrichtlinien eines Instituts genehmigen sowie regelmäßig überprüfen und aktualisieren um sicherzustellen, dass angemessene Änderungen zeitnah umgesetzt werden.
Im Rahmen der Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen einer Auslagerung auf die Geschäftstätigkeit eines Instituts sowie auf dessen...
In Einklang mit Artikel 109 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Mutterunternehmen und Tochtergesellschaften, die der Richtlinie unterliegen, dafür Sorge tragen, dass Regelungen, Prozesse und Mechanismen für die interne Governance kohärent und auf einer konsolidierten und teilkonsolidierten Basis gut integriert sind. Zu diesem Zweck...
Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen einzurichten. Die Institute sollten bei ihrer Entscheidungsfindung die Ergebnisse einer Risikobewertung, die sie durchführen um zu ermitteln, ob solche Strukturen für einen mit Geldwäsche oder anderen Finanzstraftaten verbundenen Zweck genutzt werden...