Skip to main content
Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Instituts genau kennen und verstehen (Kenntnis der eigenen Struktur) sowie dafür Sorge tragen, dass diese der genehmigten Geschäftsstrategie sowie der Risikostrategie und dem Risikoappetit des Instituts entspricht. Das Leitungsorgan sollte ferner für die...

Weiterlesen

Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete und transparente organisatorische und operative Struktur für das betreffende Institut verfügt, und sollte eine schriftliche Beschreibung über diese vorlegen können. Die Struktur sollte eine wirksame und umsichtige Führung eines Instituts auf Einzel-,...

Weiterlesen

Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU können es die zuständigen Behörden Instituten, die nicht als von erheblicher Bedeutung gelten, gestatten, den Risikoausschuss, sofern eingerichtet, mit dem Prüfungsausschuss gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2006/43/EG zu kombinieren. Wenn in Instituten, die nicht von erheblicher Bedeutung...

Weiterlesen

In Einklang mit der Richtlinie 2006/43/EG16 sollte der Prüfungsausschuss, sofern er eingerichtet ist, unter anderem die Wirksamkeit der internen Qualitätskontrolle und der Systeme für das Risikomanagement des Instituts sowie gegebenenfalls der internen Revision mit Blick auf die Rechnungslegung des geprüften Instituts überwachen, ohne seine...

Weiterlesen

Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion bezüglich der Überwachung destatsächlichen und künftigen Risikoappetits –sowie der Risikostrategie des Instituts insgesamt beraten und unterstützen, wobei allen Arten von Risiken Rechnung zu tragen ist, um sicherzustellen, dass diese mit...

Weiterlesen